Investieren mit der  Überbrückungshilfe

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Investieren mit der Überbrückungshilfe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben die Überbrückungshilfen erneut verlängert und deutlich vereinfacht.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen
  • Soloselbständige
  • Freiberufler

Was ist neu?

Mehr Fixkosten erstattungsfähig: unter anderem auch Investitionen in Digitalisierung (z.B. Hotelsoftware) einmalig mit bis zu 20.000 Euro!

Wie stellen Sie den Antrag?

Der Antrag kann über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer stellen. Die Kosten werden bezuschusst.

Kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden, wenn man vorher schon andere Hilfen erhalten hatte?

Ja. 

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021.

Die Details für die Verlängerung bis Jahresende sind nun geeint und finalisiert. Dabei werden die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten.

Details zur Verlängerung finden Sie auch hier.