KassenSichV

Kassensicherungsverordnung 2020

Die Verunsicherung in der HoGA-Branche ist derzeit groß:

Grund dafür ist die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die zum 01.01.2020 in Kraft treten soll. Das Finanzamt hat bereits scharfe Kontrollen und Bußgelder bei Verstößen gegen das neue Kassengesetz angekündigt. Davon betroffen ist auch die eingesetzte Hotelsoftware.

Die Umsetzung der komplexen gesetzlichen Anforderungen erfordert neben den erforderlichen Fachkenntnissen insbesondere auch eine entsprechende Back-Office-Struktur für den Roll-out, Installation und Support.

Viele der Anbieter von Hotelsoftware und Kassensystemen in Deutschland werden dies nicht leisten können. Die Kunden werden dann in neue Lösungen investieren müssen.

Auch ab 2020

Unbesorgt arbeiten mit HS/3

“Mit HS/3 ist der Hotelier immer auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung. Denn wir setzen in den aktuellen HS/3-Versionen stets die neuesten gesetzlichen Richtlinien zu den vom Gesetzgeber geforderten Terminen um.

Ein Update auf die aktuelle HS/3-Jahresversion ist jederzeit möglich. Alle HS/3-Kunden mit der HS/3-Updatepauschale
sind automatisch immer auf dem aktuellsten Stand.

Unsere Verantwortung und Zuverlässigkeit haben wir bereits bei anderen gesetzlichen Vorgaben unter Beweis gestellt. Sei es bei der Umsetzung der DSGVO-Gesetzgebung und der Richtlinien der GDPdU/GoBD in Deutschland oder der RKSV in Österreich. Dies werden wir auch in Zukunft tun.

Darauf können sich alle HS/3-Kunden verlassen: HS/3 steht für gesetzeskonformen Manipulationsschutz.”

Thorsten Mesch
Geschäftsführer von HS/3 Hotelsoftware

Warum gibt es eine neue Kassensicherungsverordnung?

Die neue Verordnung stammt vom deutschen Bundesfinanzministerium (BMF). Sie wurde bereits am 22. Dezember 2016 durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) eingeführt und tritt voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft.

Ziel ist es, Manipulationen der Kassensoftware zu verhindern und somit die Möglichkeiten der Steuerhinterziehung einzudämmen. Um dieses zu gewährleisten, müssen alle elektronischen Kassensysteme in Zukunft eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorweisen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist.

Dank der TSE, die die Daten unmittelbar vom Kassensystem gesendet bekommt, kann das Finanzamt mit einer Software Änderungen und Lücken und somit eine mögliche Manipulation der Aufzeichnungen feststellen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in nahezu allen EU-Ländern. So gilt beispielsweise in Österreich die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) bereits seit 2017.

HS/3 betreut aktuell in Östereich über 800 Hotelbetriebe.

Momentan arbeiten das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an der genauen Umsetzung und der Ausgestaltung der KassenSichV. Daher ist die geforderte Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) noch nicht möglich.

Hier finden Sie weitere wichtige Informationen.

Flyer Kassensicherungsverordnung 2020

Hier können Sie sich den HS/3 Flyer zur Kassensicherungsverordnung 2020 nochmal als PDF runterladen.

HS/3 Flyer als PDF
Flyer Kassensicherungsverordnung 2020